Neuigkeiten 16.04.2018

Unsere Stellungnahme zur Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Schule

Uns erreichten zahlreiche Anfragen zur Dienstanweisung. Deshalb haben wir uns im Vorstand auf eine Meinung und Empfehlung verständigt.

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Nachdem das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW vor einigen Wochen eine geänderte Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Schule (DA ADV- BASS 10 – 41 Nr. 4) (die sogenannte DA ADV) veröffentlicht hat und nun entsprechende Genehmigungs- Formulare in Schulen kursieren, haben uns Anfragen zum Umgang von Beschäftigten hiermit erreicht.
In der derzeit noch sehr unübersichtlichen Situation und unterschiedlichen Stellungnahmen dazu erscheint es uns als Stadtverband Herne in dieser Sache am angemessensten, zunächst die weiteren Entwicklungen abzuwarten und bis dahin auch noch nichts zu unterschreiben. Die gesamte Problematik lässt sich aus unserer Sicht nur langfristig und rechtssicher lösen, wenn der Dienstherr jedem Beschäftigten digitale Medien (Software UND Hardware) kostenfrei zur Verfügung stellt und dabei die Datensicherheit über die IT des Schulträgers gewährleistet – in der Regel sind Kolleg*innen nämlich nicht IT- Experten, die die Sicherheit in der äußerst schnelllebigen virtuellen Welt jederzeit allein sicherstellen könnten – nach unseren Beobachtungen gelingt dies selbst den Experten oftmals nicht (vgl. z.B. die offensichtlich erfolgreichen Hacker- Angriffe auf das deutsche Regierungsnetz Anfang 2018 oder auf das Netz des Bundestages 2016).

Auch bei GEW NRW kann man sich sachkundig machen:
www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/tipps-zum-umgang-mit-privaten-endgeraeten-in-schule.html