Neuigkeiten 21.01.2021

Wieder kein durchdachtes Konzept

Und dann noch die neuen Lehrpläne für die Grundschulen

Hohe Belastung für Kolleg*innen an vielen Grundschulen trotz Aussetzung des Präsenzunterrichts. Die Schulmail vom 07.01.2021 offenbart sich als nicht nicht durchdachtes Konzept.

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Hohe Belastung für Kolleg*innen an vielen Grundschulen trotz Aussetzung des Präsenzunterrichts.

„Der Präsenzunterricht wird an allen Schulen bis Ende Januar ausgesetzt.“ Was sich im Pressebriefing der Ministerin am 06.01.2021 gut anhörte, offenbart sich in der Schulmail vom 07.01.2021 als nicht nicht durchdachtes Konzept.

  • Distanzunterricht muss für jede Klasse an jedem Tag gewährleistet werden.
  • Eltern können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in die Betreuung geben und an welchen Tagen. Es handelt sich also nicht um eine Notbetreuung.
  • Das Distanzlernen muss in der Betreuung „beaufsichtigt“ werden.

Beaufsichtigung wird allerdings nicht ausreichen, es geht um Unterstützung beim Lernen, letztlich um eine Form von Unterricht. Was passiert, wenn viele Kinder in der Betreuung sind? Welche Regeln gelten für die Bildung der Gruppen?

  • Auch Kinder, die nicht in der OGS angemeldet sind, können jetzt eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen.
  • Die Betreuung soll durch das sonstige schulische Personal geleistet werden, „gegebenenfalls auch durch einen Teil der Lehrkräfte“. Sonstiges pädagogisches Personal steht an vielen Schulen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung. Wie soll dann vorgegangen werden?
  • „Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.“ Den Schulleitungen wird somit die Aufgabe übertragen, unterschiedlichen Interessen zusammenzubringen.

Wichtig zu wissen:
Die Regelung für den Einsatz von Kolleg*innen mit erhöhtem Risiko eines schweren Verlaufs ist bis Ostern verlängert worden.

Soweit eine Lehrkraft Distanzunterricht erteilt, weil der Präsenzunterricht aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt ist, gelten die Pflichtstunden in Präsenz – entsprechend dem individuellen Stunden-Soll – grundsätzlich als erteilt.
Vgl. Runderlass des MSB vom 20.10.2020 Nr. 9
Begründet die Betreuung Mehrarbeit?
Dies kann nur in Einzelfällen möglich sein. Dafür gilt:
„… Wenn der Einsatz einer Lehrkraft zur Unterstützung des Distanzunterrichts in Präsenz zeitlich und didaktisch-pädagogisch im Einzelfall einem Vertretungsunterricht gleichkommt,“ kann die Voraussetzung für Mehrarbeit erfüllt sein. Die Entscheidung trifft die Schulleitung einzelfallbezogen mit Blick auf die besonderen Umstände vor Ort. Runderlass des MSB vom 20.10.2020 Nr. 10
Das MSB muss endlich gute und realistische Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen statt den Schulen kaum lösbare Aufgaben zu übertragen. Die Vorgaben des RKI müssen umgesetzt werden.

Und dann noch die neuen Lehrpläne! Man hat ja sonst nichts zu tun.

Am 11. Dezember 2020 – zeitgleich mit den Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten – wurden die Grundschulen per Schulmail über die neuen Lehrpläne für die Primarstufe und die politischen Leitentscheidungen zur Stärkung der Kernkompetenzen, zum Beginn des Englischunterrichts ab Klasse 3, zur Einführung des Faches Ethik (Arbeitstitel) sowie zur Stärkung der Basiskompetenzen in der Grundschule informiert.

Bitte lest weiter bei GEW NRW und dort auch den Offenen Brief von Maike Finnern. Zugehöriger Link:

GEW NRW fordert Verschiebung der Einführung neuer Grundschullehrpläne