Neuigkeiten 18.06.2020

Trotz großen Widerstandes findet der "Normalbetrieb" an Schulen statt

Schon jetzt sind Infektionen an sechs Grundschulen im Regierungsbezirk Arnsberg gemeldet worden. Deshalb immer noch wichtig: Nehmt an der Unterschriftenaktion der GEW NRW teil.

Min.

Normalbetrieb gegen Widerstand umgesetzt
14. Info zur Corona-Pandemie
16.06.2020

MSB ignoriert fast 18.000 Unterschriften unter Petition der GEW und tausende Argumente
Dem Aufruf der GEW NRW, sich an der Petition „Gesundheitsschutz für Kinder und Beschäftigte an Schulen statt unkalkulierbares Risiko“ bei openPetition zu beteiligen sind seit dem 09.06.2020 fast 18.000 Menschen gefolgt. Tausende haben in Kommentaren ihre Bedenken dargelegt und begründet. Ministerin Gebauer und das MSB zeigen sich jedoch unbeeindruckt.
In der neuen Corona-Betreuungsverordnung mit Gültigkeit vom 15. Juni 2020 wird verfügt: „In Unterrichtssituationen in Klassen-/Kursräumen ist es ausreichend, wenn durch Bildung fester Lerngruppen, Einhaltung fester Sitzordnungen und eine entsprechende Dokumentation ein näherer Kontakt auf einen begrenzten und bestimmbaren Personenkreis reduziert wird und für diesen die besondere Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 der Coronaschutzverordnung sichergestellt ist.“

Einen Normalbetrieb gibt es in der Praxis nicht

  • Viele Kinder sind verunsichert durch den nahen Kontakt zu Mitschüler*innen und weil in anderen Lebensbereichen Abstandsregeln weiter gelten.
  • Hygienmaßnahmen wie das Händewaschen brauchen viel Zeit.
  • Feste Sitzordnung über Stunden durchzuhalten ist nicht kindgemäß.
  • Vieles von dem, was Grundschule ausmacht, darf nicht stattfinden.
  • Die Durchmischung von Gruppen lässt sich oft nicht vermeiden. Zur Betreuung in der OGS dürfen sogar offiziell neue Gruppen gebildet werden.

Unterstützen Sie die Petition bitte weiter!
Denn diese Forderungen zur Gewährleistung eines verantwortungsvollen Schulbetriebs bleiben wichtig, wenn es um das kommende Schuljahr geht.

  • Abstandsregeln müssen weiterhin auch in Schulen gelten.
  • Umfassende Schutzmaßnahmen für das Personal und die Schüler*innen sind zu gewährleisten.
  • Regelmäßige Testung der Beschäftigten an den Schulen müssen vom Arbeitgeber ermöglicht werden.

Gemeinsam können wir ein starkes Zeichen für den Infektionsschutz in Schulen setzen.

Nebenbei bemerkt! Betreuung in den Sommerferien
Auf Nachfrage betont das MSB, dass Lehrkräfte und das pädagogische Personal nach § 58 SchulG nicht eingeplant werden.


Die GEW Herne stellt in unserer News vom 16.06.20 die hier veröffentlichte 14. Info der Fachgruppe Grundschule GEW NRW als download zur Verfügung. Bitte herunterladen und in der Schule zum Aushang bringen!

Hier geht´s zur Online-Petition