Neuigkeiten 15.07.2019

Problem „Fristversäumnis“ für Angleichungszulage

Die GEW kämpft für eine Fristverlängerung der Antragstellung für die Angleichungszulage (deutlich erhöht) für Lehrkräfte mit der Entgeldgruppe unter 12. Deshalb jetzt dringend einen Antrag stellen.

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Mit dem Tarifabschluss 2015 wurde eine Angleichungszulage in Höhe von 30 Euro brutto monatlich für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die unterhalb der Entgeltgruppe (EG) 12 eingruppiert sind, eingeführt. Diese Zulage sollte mittelfristig zur Erreichung der Paralleltabelle (Höhergruppierung von EG 9 nach EG 10, von EG 10 nach EG 11 usw.) führen. Diese Zulage ist mit dem aktuellen Tarifabschluss vom 2. März 2019 auf 105 Euro brutto monatlich erhöht worden – ein Erfolg der GEW! Allerdings gilt sie bisher nur für Lehrkräfte, die ihren Antrag rechtzeitig bis zum 31. Juli 2017 gestellt hatten.
Ausschlussfrist verpasst – GEW führt Musterklageverfahren
Die GEW hat zu Beginn des Jahres 2018 einen Brief an den Arbeitgeberverband des Landes (AdL NRW) geschickt, in welchem erläutert wurde, dass es einige Lehrer*innen gibt, die den Antrag nicht rechtzeitig bis zur Ausschlussfrist gestellt haben. Es wurde deshalb darum gebeten eine Fristverlängerung zu vollziehen. Der AdL NRW hat dies abgelehnt und auf den Tarifvertragspartner, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), verwiesen. Bisher konnte noch keine Fristverlängerung in den Tarifverhandlungen vereinbart werden.
Die GEW NRW führt nun Musterklageverfahren, um eine spätere Beantragung der Angleichungszulage zu erreichen.
Was kann ich tun?
Falls die Musterverfahren zu unseren Gunsten entschieden werden sollten, und somit eine spätere Beantragung der Angleichungszulage berücksichtigt werden kann, ist es nötig, vorher einen Antrag auf die Zulage schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen.
Eine Information mit einem Musterantrag findet sich unten auf dieser Seite.