Neuigkeiten 28.08.2023

Der Bildungsprotesttag rückt näher!

Am 23.09.23 geht es unter dem Motto „BildungswendeJETZT“ nach Köln! Wir rufen euch auf, an der Demo teilzunehmen. Die Arbeitsbedingungen an den Schulen sind eine Katastrophe! Wir müssen uns wehren.

Min.

Es wird ein bundesweiter Protesttag organisiert:

Hier findet die zentrale Kundgebung und Demo für NRW statt: 
Am 23.09.2023 in Köln, Heumarkt
                                                                                                           Um 13 Uhr Demo, um 15 Uhr Kundgebung


Im Vorfeld hat bei der Pressekonferenz zum Start des Schul- und Kita-Jahres, die Vorsitzende Ayla Çelik umfassende Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel gefordert.
Die Einzelheiten sind nachzulesen auf der homepage der GEW NRW  https://www.gew-nrw.de/...

Wir als GEW- Herne möchten dazu beitragen, dass "Bildung" ein öffentliches Thema bleibt - und sich die Bedingungen für gute Bildung endlich bessern - und damit auch die Arbeitsbedingungen von uns allen - darum fahren wir mit nach Köln !
Wir treffen uns am 23.09. um 9.45 vor dem Bahnhof Wanne - und vielleicht ist in Köln ja auch noch eine nette und gemütliche Runde Kaffe irgendwo drin.
Die Fahrtkosten für den ÖPNV für uns Herner*innen übernimmt natürlich die GEW- Herne !

Im Anhang findest du ein von uns Hernern etwas angepasstes Plakat zu dem Aktionstag.
Bitte sei so lieb und informiere Deine Kolleg*innen - und wer mag und Zeit hat, möge bitte dazu kommen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________

Es gibt so viel Probleme in unserem Schulsystem, dass wir nur ein paar herauspicken können.

1. Info des HPR Hauptschule zu Hilfen bei Belastungssituationen
Mit dieser Info des Hauptpersonalrats für die Hauptschulen in NRW will der HPR Hauptschule die Beschäftigten über die Unterstützungsmöglichkeiten in stressigen Situationen informieren. Die unterschiedlichen Ansprechpartner*innen wie der Bezirkspersonalrat bei der  jeweiligen Bezirksregierung, die schulpsychologische Beratungsstelle im jeweiligen Kreis, die  Ansprechzeiten bei der BAD GmbH, sowie die Sozialen Ansprechpartner*innen (SAP) – zumindest in den Bezirken Detmold und Arnsberg – bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Beratung zu belastenden Situationen im Schulalltag.

2. MSB zur aktuellen Teilzeitquote unter Lehrkräften
Das Schul- und Bildungsministerium listet zu dieser kleinen Anfrage der NRWSPD auf, wie viele Lehrkräfte in Teilzeit sind (nach Bezirken). Interessant ist die Reaktion zu der Frage nach der Ablehnungsquote von Teilzeitanträgen. Dazu sagt das MSB: „Die erfragten Zahlen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Anträge auf Teilzeitbeschäftigung wird nicht erfasst. Statistisch erhoben werden lediglich die bewilligten Teilzeitbeschäftigungen, da für die Unterrichtsversorgung in erster Linie relevant ist, wie viele Personen mit welchem Stundenanteil im Dienst sind." So kann man sich auch gegen kritische Berichterstattung immunisieren. Über die Belastung der Kolleg*innen, die Ablehnung von Anträgen und wie viele sich vielleicht gar nicht mehr trauen einen – eigentlich notwendigen – Antrag zu stellen sagt das aber allerdings nichts. Es bleibt zu hoffen, dass die restriktive Haltung bei Teilzeitanträgen nicht zu einem weiter steigenden Krankenstand führt.  Zu befürchten ist aber genau das!

3. Gesetzentwurf Änderung des Pensionsfondsgesetzes NRW
Mit der Drucksache 18/5467 hat die Landesregierung – ohne vorherige Beteiligung der Gewerkschaften nach § 93 LBG NW – den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Pensionsfonds des Landes NRW sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht. Nach der 1. Lesung am 23.08.2023 wurde es an den Haushaltsund Finanzausschuss (federführend) sowie an den Unterausschuss Personal überwiesen. Das Pensionsfondsgesetz regelt die Vorsorge für die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern und deren Hinterbliebenen im Land Nordrhein-Westfalen. Zur Finanzierung und Sicherung der Versorgungsausgaben ist ein Sondervermögen nötig. Mit der Begründung der steigenden Haushaltsausgaben sollen ab dem 2024 die durchschnittlich erwirtschafteten Erträge aus dem Pensionsfonds NRW zur teilweisen Finanzierung der Pensionsausgaben des Landes entnommen werden. Für das Haushaltsjahr 2024 ist hierfür ein Betrag von 343 Mio. Euro vorgesehen.
Gleichzeitig werden die jährlichen Zuführungen des Landeshaushaltes an den Pensionsfonds NRW im Umfang von 200 Mio. Euro eingestellt. Dies dürfte von Gewerkschaftsseite zu diskutieren sein. Im Besoldungsgesetz wird für das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein neues Leitungsamt geschaffen.

4. MSB zur aktuellen Teilzeitquote unter Lehrkräften
Das Schul- und Bildungsministerium listet zu dieser kleinen Anfrage der NRWSPD auf, wie viele Lehrkräfte in Teilzeit sind (nach Bezirken). Interessant ist die Reaktion zu der Frage nach der Ablehnungsquote von Teilzeitanträgen. Dazu sagt das MSB: „Die erfragten Zahlen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Anträge auf Teilzeitbeschäftigung wird nicht erfasst. Statistisch erhoben werden lediglich die bewilligten Teilzeitbeschäftigungen, da für die Unterrichtsversorgung in erster Linie relevant ist, wie viele Personen mit welchem Stundenanteil im Dienst sind." So kann man sich auch gegen kritische Berichterstattung immunisieren. Über die Belastung der Kolleg*innen, die Ablehnung von Anträgen und wie viele sich vielleicht gar nicht mehr trauen einen – eigentlich notwendigen – Antrag zu stellen sagt das aber allerdings nichts. Es bleibt zu hoffen, dass die restriktive Haltung bei
Teilzeitanträgen nicht zu einem weiter steigenden Krankenstand führt. Zu befürchten ist aber genau das!

5. Erprobung von Arbeitszeitmodellen für Lehrkräfte - Antwort auf kleine Anfrage
Die Landesregierung beantwortet in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage Fragestellungen zur Erprobung verschiedener Lehrkräftearbeitszeitmodelle. An verschiedenen Schulen wurden in Pilotprojekte Jahresarbeitszeitmodelle erprobt, um dadurch auch eine Verbesserung der Arbeitssituation von Lehrkräften herbeizuführen. Die Bewertung dieser Modelle fiel aber durchweg heterogen aus. Die Antwort der Landesregierung zeigt deutlich: Das eine, passende Modell für die Arbeitszeit der Lehrkräfte wurde noch nicht gefunden.